Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Firma  Compact Bestattungen / nachfolgend Fa. Compact genannt – erbringt Erd-, Feuer-, Seebestattungen und Bestattungs-Leistungen

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln zwischen der Fa. Compact und dem jeweiligen Auftraggeber die Geschäftsbeziehungen sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich bestätigt werden. Die ABG gelten auch für alle künftigen Aufträge des Auftraggebers, auch dann, wenn Fa. Compact hierauf nicht in jedem einzelnen Fall Bezug nimmt. Abreden der vorliegenden AGB müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen.

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Unterzeichnung des schriftlichen Angebotes kommt ein Vertragsabschluss verbindlich zustande.

Der Leistungsaufwand und eventuelle Fremdleistungen sind schriftlich zu benennen. Nachträglich in Auftrag gegebene Leistungen bedürfen der Schriftform und sind zusätzlich dem Auftraggeber in der tatsächlichen Höhe zu berechnen. Bei der Bestattungsdurchführung, aus wichtigem Grund, zusätzlich entstehende Kosten sind vom Auftraggeber zutragen. Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und die Zahlung der gesamten Bestattungskosten leistet.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der vertraglichen Leistung ist nach erfolgter Durchführung auf der Grundlage einer schriftlichen Rechnung ohne Abzug mit einem Zahlungsziel innerhalb von 10 Tagen zu entrichten. Bei Verzug des Zahlungsziels ist die Fa. Compact berechtigt 5% Verzugszinsen zu erheben, ferner sind sämtliche Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen. Für jede Mahnung durch Fa. Compact können 5,00 € berechnet werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrages bleiben gelieferte Waren alleiniges Eigentum der Fa. Compact. Die Zurückhaltung der Bezahlung ist ausgeschlossen, es sei denn die Gegenforderung ist unbestritten. Die Bezahlung ist in Ausnahmefällen als Finanzierung oder Ratenzahlung möglich. Bei Zahlungsunfähigkeit ist die Fa. Compact berechtigt Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen. Der Auftraggeber ist für alle Unstimmigkeiten die sich aus der Bezahlung gegenüber der Fa. Compact ergeben verantwortlich. Die Zahlungsbedingungen der Fa. Compact sind für den Auftraggeber verbindlich.

§ 3 Kündigung

Im Fall einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber ist die Fa. Compact berechtigt eine Pauschale von 20 % der vereinbarten Vergütung zzgl. der bis dahin angefallenen Kosten zu erheben. Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber kann nur mit dem Einverständnis der Fa. Compact erfolgen, sofern das Gesetz keinen sonstigen Kündigungsgrund vorsieht.

§ 4 Haftung

Die Fa. Compact haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei grober Fahrlässigkeit. Mängel dieser Art sind binnen 14 Tagen nach der Beisetzung anzuzeigen. Die Fa. Compact ist berechtigt bei Kreditunwürdigkeit des Auftraggebers vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen wenn dieser keine Sicherheit hinterlegt oder keine Vorauszahlung leistet. In diesem Fall darf die Fa. Compact einen Vorschuss in Höhe von bis 100% des vereinbarten Preises verlangen.

Der Auftraggeber haftet für Unstimmigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft oder einer anderen Gemeinschaft allein, ebenso beim Inkasso abgetretener Sterbegeld- oder sonstiger Ansprüche gegen Versicherungen, Krankenkassen und Dritte. Die Fa. Compact haftet nicht für den Versand und die Verwaltung von Nachlässen und Urkunden. Es besteht eine Nachlassabholpflicht durch den Auftraggeber innerhalb eines Monats. Nach Fristablauf ist die Fa. Compact zur Vernichtung oder kostenpflichtigen Abgabe für den Auftraggeber berechtigt ohne jeglichen Anspruch auf Schadens- oder Wertersatz für den Auftraggeber.

§ 5 Krematorium / Verwahrung

Die Fa. Compact bestimmt das deutsche Krematorium und die Verwahrung der/des Verstorbenen bis zum Beisetzungstermin.

§ 6 Factoring

Der Compact steht es frei Forderungen schon mit Rechnungsstellung an ein Factoring – Unternehmen abzutreten. Der Auftraggeber stimmt diesem unwiderruflich zu. Insbesondere bei Finanzierungen bzw. Ratenzahlungen oder verlängerten Zahlungszielen werden Forderungen prinzipiell an Factoring – Unternehmen weitergeleitet. Durch die Fa. Compact verauslagten Forderungen (wie Arztkosten, Totenschein, externe Kühlung usw.) wird eine Gebühr in Höhe von 4% der verauslagten Gesamtsumme an den Auftraggeber berechnet.

§ 7 Sonstiges / Salvatorische Klausel

Die Fa. Compact kann, entsprechend der Bonität, Zahlungsbedingungen festlegen und inbesonderen Fällen einen anderen Bestatter mit der Erbringung der vereinbarten Leistung beauftragen. In allen Rechtsangelegenheiten gilt ausschließlich das Recht der BundesrepublikDeutschland.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

§ 8 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.

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