Wir erledigen alle Formalitäten, Überführen die Urne in die Schweiz sowie Organisieren die Übergabe der Asche des geliebten Menschen in Deutschland. Unser Schweizer Bestattungspartner reserviert für die Asche Ihres Lieben Verstorbenen einen Grabplatz auf der Bergwiese auf unbestimmer Zeit, diese Zeit legen Sie als Angehöriger fest. So kann nach der Einäscherung Ihres lieben Verstorbenen die Asche zu Hause aufbewahrt werden. Die grundlegende Überlegung besteht hierfür darin, dass die eigentliche Bestattung mit der „Entwidmung des Toten“ bereits im Krematorium durch Feuer erfolgte. Zudem dient diese Regelung der besseren Trauerbewältigung von Hinterbliebenen. Außerhalb Europas ist die Aufbewahrung im eigenen Haus oder Grundstück durchaus üblich, dennoch gibt es genügend Friedhöfe für eine reguläre Beisetzung der Urne. (siehe Umfrage)
Hinweis: Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause in Deutschland aufzubewahren, stellt, wie unten erwähnt, eine Ordnungswidrigkeit* dar. Wir beraten Sie auch gerne zu dieser Frage.
( * Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.(…) Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit Mitteln der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt (…) auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften. Quelle: Wikipedia
In vielen europäischen Ländern, so wie in der Niederlande, der Schweiz, und auch in Tschechien ist der Friedhofszwang regional zumindest für die Asche nach einer Einäscherung aufgehoben.
Es gilt der Grundsatz „Asche zur freien Verfügung“.
Eine Umfrage in Deutschland hat ergeben:
Würden Sie die Urne eines Angehörigen mit nach Hause nehmen wollen?
Sprechen Sie uns an wenn Sie Fragen zur Bestattung nach Schweizer Recht haben.