Bestattung nach Schweizer Recht
Urne zu Hause inkl. Grabstelle in der Schweiz. Unsere Grundleistungen Ab 1.450,00 € inkl. 19% MwSt.:
- Abholung des Verstorbenen in Berlin
- Hygienische Versorgung
- Kiefer Naturholzsarg mit Innenausschlag
- Sterbegewand, Decke und Kissen aus Baumwolle
- Einbetten und einkleiden (auf Wunsch eigene Kleidung möglich)
- Überführung in ein deutsches Krematorium unserer Wahl
- Erledigung behördlicher Formalitäten
- Beantragung der Sterbeurkunden beim Standesamt (zzgl. Gebühren)
- Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- Abmeldung bei der Krankenkasse und Schwerbeschädigung
- Abmeldung der Rente
- Bei Eheleuten die Beantragung der dreimonatigen Vorschusszahlung der Rente
- Professionelle Beratung und liebevolle Betreuung für die Hinterbliebenen
Erklärung des Nutzungsberechtigten
Kontakt
Wir erledigen alle Formalitäten, Überführen die Urne in die Schweiz sowie Organisieren die Übergabe der Asche des geliebten Menschen in Deutschland. Unser Schweizer Bestattungspartner reserviert für die Asche Ihres Lieben Verstorbenen einen Grabplatz auf der Bergwiese auf unbestimmer Zeit, diese Zeit legen Sie als Angehöriger fest. So kann nach der Einäscherung Ihres lieben Verstorbenen die Asche zu Hause aufbewahrt werden. Die grundlegende Überlegung besteht hierfür darin, dass die eigentliche Bestattung mit der „Entwidmung des Toten“ bereits im Krematorium durch Feuer erfolgte. Zudem dient diese Regelung der besseren Trauerbewältigung von Hinterbliebenen. Außerhalb Europas ist die Aufbewahrung im eigenen Haus oder Grundstück durchaus üblich, dennoch gibt es genügend Friedhöfe für eine reguläre Beisetzung der Urne. (siehe Umfrage)
Hinweis: Die Rückführung der Urne mit der Asche des Verstorbenen nach Deutschland, um diese zu Hause in Deutschland aufzubewahren, stellt, wie unten erwähnt, eine Ordnungswidrigkeit* dar. Wir beraten Sie auch gerne zu dieser Frage.
( * Eine Ordnungswidrigkeit in Deutschland ist eine geringfügige Verletzung der Rechtsregeln.(…) Der moderne Gesetzgeber sieht es bei leichten Rechtsverstößen als ausreichend an, nicht mit Mitteln der Strafe zu reagieren, sondern nur mit Bußgeldern. Das gilt (…) auch für Fälle des Ungehorsams gegenüber Verwaltungsvorschriften. Quelle: Wikipedia
In vielen europäischen Ländern, so wie in der Niederlande, der Schweiz, und auch in Tschechien ist der Friedhofs-zwang regional zumindest für die Asche nach einer Einäscherung aufgehoben.
Es gilt der Grundsatz „Asche zur freien Verfügung“.
Eine Umfrage in Deutschland hat ergeben:
Würden Sie die Urne eines Angehörigen mit nach Hause nehmen wollen?
78.21 % Ja
4.14 % Nein
13.21 % das würde ich nicht wollen Ich nicht, aber wenn andere das wollen, warum nicht
4.44 % Das sollte verboten sein und bleiben
Zusätzliche Leistungen die Sie bei der Bestattung nach Schweizer Recht dazu buchen können:
- Schmuckurne aus einem unserer Kataloge
- Überführung aus ganz Deutschland
- Trauerfeier in Berlin
- Trauermusik
- Cello, Geige, usw.
- Bestellung von Blumen, Kränzen, Gestecken usw.
- Trauerredner
- Hausbesuch